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Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) / Tausch Ihrer Technischen Sicherheitseinrichtung

In Deutschland gilt für Autohäuser und Werkstätten – wie für alle Unternehmer – die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Sie soll Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern und damit die steuerliche Integrität sicherstellen.  So verpflichtet diese, elektronische Kassen mit einer gültigen Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu betreiben. Jede TSE besitzt dabei eine gesetzliche Laufzeit von fünf Jahren und muss folgend ausgetauscht werden. Ohne gültige TSE können keine Kassenbuchungen mehr signiert werden – die Kasse ist dann nicht nutzbar.

Austausch Ihrer TSE in Loco-Soft

Sobald Ihre TSE das Laufzeitende erreicht, informiert Sie Loco‑Soft mit dem aktuellen Online-Update automatisch beim Aufruf der Kassen in Pr. 315 / Pr. 316. Über diese Meldung können Sie direkt eine neue TSE bestellen. Die neue TSE senden wir Ihnen folgend postalisch zu. Bitte beachten Sie: Um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, die neue TSE nach Erhalt umgehend auszutauschen.

Auf dieser FAQ‑Seite erklären wir, wie unkompliziert der TSE-Austausch selbstständig durchgeführt werden kann und was die KassenSichV für Loco‑Soft Anwender bedeutet. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben nicht rechtsverbindlich sind.

Es gibt vier Optionen die TSE in Loco-Soft zu tauschen. Welche sind diese?

Wichtig: Zum Tausch der TSE darf die alte TSE nicht einfach abgezogen werden. Folgen Sie ausschließlich den Anweisungen des Loco-Soft-Tauschprozesses, um Datenverlust oder Fehlerfunktionen zu vermeiden. Dieser Prozess kann ab einem gewissen Punkt nicht mehr abgebrochen oder rückgängig gemacht werden! Entscheiden Sie zunächst, wie der Tauschprozess bei Ihnen erfolgen soll.

Folgende Optionen zum Tausch Ihrer TSE sind möglich:

Option 1: Neue und alte TSE stecken gleichzeitig am TSE-Rechner (empfohlen!)
Sie haben mindestens einen weiteren freien USB-Port an Ihrem TSE-Rechner. Um die TSE auszutauschen, muss zunächst die neue TSE an einem freien USB-Port angeschlossen werden. Im weiteren Einrichtungsprozess werden automatisch die Verbindungsdaten (IP-Adresse und API-Token) der alten TSE übernommen. Die alte TSE darf erst vom TSE-Rechner entfernt werden, sobald der Tausch-Prozess in Loco-Soft abgeschlossen ist.

Option 2: Alte und neue TSE werden nacheinander am TSE-Rechner angeschlossen
Es befindet sich kein weiterer, freier USB-Port an Ihrem TSE-Rechner. Um die TSE auszutauschen, wird die alte TSE im Rahmen des Tausch-Prozesses entfernt. Die neue TSE wird dann an dem freigewordenen USB-Port angeschlossen und die Loco-Soft Kassen mit diesem verbunden.

Option 3: Die neue TSE steckt an einem anderen Rechner im lokalen Netzwerk
Während die alte TSE am ursprünglichen TSE-Rechner steckt, schließen Sie die neue TSE an einem anderen Rechner in Ihrem lokalen Netzwerk an. Hierbei werden Sie nach den entsprechenden Verbindungsdaten (IP-Adresse und API-Token) dieses Rechners gefragt. Dieser Rechner wird im Folgenden zum neuen TSE-Rechner.

Wichtig: Sollten Sie an dem neuen TSE-Rechner bis dato noch keine TSE eingerichtet haben, muss vorab zwingend der TSE-Treiber unter Windows installiert werden. Andernfalls ist eine Einbindung in Loco-Soft nicht möglich.

Option 4: Die neue TSE ist bereits eingerichtet
Sollten Sie die neue TSE bereits vorab manuell in Loco-Soft eingerichtet, aber noch nicht mit Ihren Kassenkennzeichen verbunden haben, kann diese aus der Liste der verbundenen TSE ausgewählt werden.

Muss der TSE-Austausch für jedes Kassenkennzeichen einzeln durchgeführt werden?
Im Rahmen des Austausch-Prozesses werden alle mit der alten TSE verbundenen Kassen des jeweiligen Betriebes auf die neue TSE übertragen. Der Austausch der TSE muss daher nur 1x pro TSE bzw. Betrieb durchgeführt werden.

Wie einfach Sie die TSE innerhalb von Loco-Soft austauschen können, haben wir unter der FAQ-Frage "Wie ist das Vorgehen zum Austausch unserer TSE in Loco-Soft?" und folgenden beschrieben.

Kann mich das Loco-Soft Support-Team beim Tausch der TSE (kostenpflichtig) zu unterstützen?

Der Austausch‑Prozess ist in unseren FAQ und den Schnittstellen‑Informationen ausführlich dokumentiert. Er ist so gestaltet, dass Sie den Austausch Ihrer TSE eigenständig durchführen können.

Sollten Sie den Austausch dennoch durch unser Support‑Team vornehmen lassen wollen, bieten wir Ihnen dies als kostenpflichtige Remote‑Dienstleistung an. Diese anfallenden Aufwendungen können leider nicht über die monatliche Loco‑Soft Mietgebühr abgedeckt werden. Daher berechnen wir 99,00 EUR zzgl. MwSt. pro ausgetauschter TSE (zuzüglich dem TSE-Erwerb).

Bitte beachten Sie:Der Austausch der TSE erfolgt per Fernwartung. Damit wir den Vorgang erfolgreich abschließen können, muss während des Austauschs eine Ansprechperson vor Ort anwesend sein, welche die neue TSE am TSE‑Rechner einsteckt. Ohne diese Unterstützung vor Ort kann der Austausch nicht durchgeführt werden.

Nutzen Sie zur Beauftragung das Formular "Beauftragung einer kostenpflichtigen Unterstützung beim TSE-Tausch" am Ende der FAQ.

Wie lange kann die TSE verwendet werden (Zertifikat-Gültigkeit)?
Eine TSE hat eine gesetzlich definierte Lebensdauer (Zertifikat-Gültigkeit) von maximal 5 Jahren und kann bis zu 20 Mio. Transaktionen speichern. Nach Ablauf des gesetzlich definierten TSE-Zertifikates, muss diese ausgetauscht werden. Eine weitere Nutzung ist in diesem Fall technisch nicht mehr möglich.

Wie kann die bestehende TSE nach fünf Jahren ausgetauscht werden?
Ab dem Online‑Update vom 17.03.2026 prüft Loco-Soft bei jeder Kassennutzung automatisch, ob Ihre aktuelle TSE innerhalb der kommenden sechs Monate ihr gesetzliches Ablaufdatum erreicht. Sobald dieser Zeitpunkt näher rückt, erscheint eine deutliche Hinweis­meldung mit der Option, eine neue TSE verbindlich bei Loco-Soft zu bestellen.

Bitte beachten Sie: Gemäß den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) dürfen elektronische Aufzeichnungssysteme nur mit einer gültigen, funktionierenden TSE betrieben werden. Nach Ablauf der TSE ist keine Signierung von Kassenbuchungen mehr möglich - der ordnungsgemäße Kassenbetrieb kommt damit unmittelbar zum Stillstand. Um weiterhin Ihre Kasse nutzen zu können, muss diese dementsprechend ausgetauscht werden.

Um Ausfälle der Kasse und gleichzeitige Betriebsunterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir dringend die benötigte TSE rechtzeitig und mit genügend Vorlauf direkt über Loco-Soft zu bestellen.

Wie einfach Sie die TSE innerhalb von Loco-Soft austauschen können, haben wir unter der FAQ-Frage "Wie ist das Vorgehen zum Austausch unserer TSE in Loco-Soft?" und folgenden beschrieben.

Was mache ich mit der "alten" TSE, sobald diese im Rahmen des Austausch-Prozesses getauscht wurde?

Innerhalb der Technischen Sicherheitseinrichtungen werden Kassenbewegungen und Buchungen signiert und parallel manipulationssicher gespeichert. Diese müssen im Rahmen einer Kassennachschau bereitgestellt werden. Für TSE gelten daher die festen gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO und § 257 HGB. Bitte bewahren Sie Ihre TSE daher gemäß gesetzlicher Vorgabe für min. 10 Jahre auf.

Was ist die KassenSichV?

Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) regelt die Anforderungen an Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme (Kassen). Darin wird vorgeschrieben, dass seit dem 01.01.2020 alle elektronischen Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Wenn Bar-Umsätze (mittels Bargeld, aber auch EC-Karte, Kreditkarte oder Gutscheine) durch ein Kassensystem erfasst werden, soll diese TSE die elektronischen Aufzeichnungen gegen Manipulationen schützen.

Im Detail beschreibt die KassenSichV umfangreiche, gesetzliche Regelungen zur Erfassung von Kassen-Buchungen, deren Sicherung, Signatur und Speicherung. Außerdem gibt sie genaue Vorgaben zur einheitlichen Bereitstellung eines digitalen Exports zur Kassen-Nachschau und zur Kassen-Belegausgabe. Es ergeben sich folgende drei Bereiche:

  • Belegausgabe-Pflicht
  • Schutz vor Kassen-Manipulation via technischer Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Export der Kassen-Daten via „Digitaler Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K)
Was bedeutet Belegausgabe-Pflicht?

Durch die Belegausgabe-Pflicht werden Unternehmer mit einer elektronischen Kasse dazu verpflichtet, sämtliche Kassen-Bewegungen durch einen signierten Beleg nachzuweisen. Der Beleg muss erstellt und dem Kunden zur Mitnahme angeboten werden. Dies kann entweder durch einen physikalischen Ausdruck oder elektronisch als PDF-, JPG-, oder PNG-Datei erfolgen. Bei Letzterem beachten Sie bitte ggf. die Datenschutzfreigaben des Kunden.

Bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden sind alle gefragten Belege vorzulegen. Dies bedeutet, dass bei Kassenbuchungen zusätzlich zur Belegausgabe an den Kunden auch ein Duplikat zur internen Aufbewahrung ausgegeben werden muss.

Der Beleg muss folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Datum der Belegausstellung sowie Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Transaktionsnummer
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • Anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems (Kasse) oder Seriennummer des Sicherheitsmoduls (TSE)

Bitte beachten Sie: Die innerhalb der Loco-Soft Kassen erzeugten Kassenbelege (Quittungen) entsprechen einzig in Verbindung mit einer TSE den Vorgaben der KassenSichV.

Was ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Gemäß der KassenSichV, müssen alle Kassen-Bewegungen durch eine sogenannte „Technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) signiert und die entsprechenden Kassen-Buchungen gespeichert werden.

Bei TSE handelt es sich um Hoch-Sicherheitsmodule, welche alle Kassen-Bewegungen signieren und speichern. Hierfür wurden durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestimmte Vorgaben definiert. Diese sind im Rahmen eines umfangreichen Zertifizierung-Prozesses bei unabhängigen Stellen zu belegen.

Die Signierung von Kassenbewegungen innerhalb von Loco-Soft erfolgt über eine zertifizierte, netzwerkfähige TSE-Lösung (LAN-TSE).

Wie viele TSE benötige ich?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die TSE physisch im lokalen Netzwerk des Betriebs eingebunden wird, für den Sie Ihre Kassen-Buchungen durchführen. Dies gilt für Ein-Betrieb- als auch Mehrfilial-Betriebe mit zentraler Daten-Verwaltung via (ggf. virtualisiertem) Terminal-Server. Eine gesammelte Verwaltung der TSE aller Betriebe an einem zentralen Standort (z.B. des Haupt-Betriebs) ist leider gesetzlich nicht zulässig.


Laut Aussage des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA e.V.) sind Kassen- und Steuerprüfer der Länder dazu angehalten, dies im Rahmen einer Kassen-Nachschau zu überprüfen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe daher bei der Einrichtung der TSE in Ihrem Netzwerk.

Mehrfilial-Betriebe benötigen somit min. eine TSE pro Standort, für den Kassen-Buchungen innerhalb von Loco-Soft erstellt werden.

Was passiert, wenn ich meine Kasse nicht registriere und keine TSE bei Loco-Soft bestelle?

In diesem Fall können Sie die Kassenfunktionen in Loco-Soft nicht verwenden. Die Bereitstellung einer nicht-gesetzeskonformen Lösung ist strafbar und wird mit einer Strafzahlung von 25.000,- EUR pro Einzelfall geahndet. Die Verwendung einer elektronischen Kasse oder einer offenen Ladenkasse steht Ihnen frei. Zur Verwendung der Kassenfunktionen muss zwingend die Loco-Soft TSE bestellt werden. Der Einsatz einer beliebigen TSE ist nicht möglich.

Ich buche meine Kassen-Zahlungen direkt in Pr. 331 und verwende Pr. 315 - Pr. 317 nicht. Benötige ich in diesem Fall eine TSE?

Buchhaltung-Systeme sind grundsätzlich von der KassenSichV ausgeschlossen. Bedeutet, dass bei der Direkteingabe in die Buchhaltung (Pr. 331) keine zusätzliche Manipulation-Sicherung via TSE notwendig ist. In diesem Fall ist allerdings die Nutzung der Kasse (Pr. 315 - Pr. 317) nicht zulässig. Stimmen Sie sich hierzu bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.

Wozu dient die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K)?

Alle Kassen-Bewegungen, inklusive aller Informationen zu Signaturen, Buchungen etc. müssen gespeichert und im Rahmen einer Kassen-Nachschau zu jeder Zeit über die „DSFinV-K“-Ausgabe exportiert werden können. Diese „DSFinV-K“-Ausgabe besteht aus insgesamt 20 CSV-Dateien.

Die „DSFinV-K“-Ausgabe erfolgt in Loco-Soft im Pr. 389. Um den vollständigen Umfang der geforderten „DSFinV-K“-Daten bereitstellen zu können, muss eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) aktiv sein. Denn diese erzeugt die geforderten Signaturen und Transaktionszähler. Die Erstaktivierung der TSE innerhalb von Loco-Soft ist fristgerecht ab dem 01.04.2021 möglich gewesen. Bitte beachten Sie, dass die "DSFinV-K"-Ausgabe daher erst ab diesem Datum möglich ist.

Ist eine "offene Ladenkasse" weiterhin zulässig?

Ja, mit einer "offenen Ladenkasse" ermitteln Sie Ihre Tageseinnahmen jedoch ohne technische Unterstützung. Spricht: Mit Papier und Stift. Sobald zudem EDV-Elemente im Einsatz sind, gelten die Regeln der KassenSichV. Bedeutet: Auch Excel-Tabellen sind auf Grund der EDV-Unterstützung nicht mehr zulässig.

Nutzen Sie eine "offene Ladenkasse", greift hier die KassenSichV nicht - eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist nicht notwendig. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Kasse in diesem Fall, gemäß gesetzlicher Vorgaben,  nicht über Loco-Soft verwalten dürfen.

Um die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben in Ihre Loco-Soft Buchhaltung zu übernehmen, buchen Sie diese Bewegungen in Pr. 331.

Bei einer Kassennachschau werden sowohl offene Ladenkassen als auch elektronische Aufzeichnungssysteme geprüft.

Welche Vorbereitungen muss ich treffen?
  • Jede Ihrer Kassen muss einmalig registriert werden und erhält eine eindeutige Seriennummer (Kassen-ID). Außerdem muss für jede Kasse ein Transit-Konto und zwei Differenz-Konten angegeben werden. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie hier.
  • Zu jeder Kassenbuchung in Pr. 315/316 muss künftig ein Beleg ausgegeben werden. Dieser Beleg muss die Vorgaben der KassenSichV erfüllen und damit unter anderem auch Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Anschrift enthalten. Beim Druck eines Kassen-Bons werden diese Angaben bereits automatisch mit aufgeführt. Beim Druck einer Quittung muss hierfür ein Drucker mit hinterlegtem Briefkopf verwendet werden. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Ihr Briefkopf Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Anschrift enthält. Sollte dies nicht der Fall sein, ergänzen Sie den Briefkopf für den Quittungsdruck bitte entsprechend. Die Hinterlegung der Briefkopf Grafiken erfolgt in Pr. 961.

Muss pro Kassen-Kennzeichen eine Loco-Soft Kassen-ID beantragt werden?

Ja. Gemäß gesetzlicher Vorgaben der KassenSichV muss jede verwendete Kasse eine eindeutige Seriennummer erhalten. Dies gilt für sämtliche Kassen-Kennzeichen aller Betriebsstätten.

Zur Erzeugung einer eindeutigen Kassen-ID für Ihre Loco-Soft Kasse, wechseln Sie in Pr. 391 und wählen den Menüpunkt "Stammdaten" / "Allgemeines". Klicken Sie hier auf "Kassen". Es öffnet sich die Liste der Kassenkennzeichen. Bisher nicht registrierte Kassen ohne Kassen-ID haben den rechtsseitigen Status "noch nicht registriert". Markieren Sie die entsprechende Kasse und klicken auf "Bearbeiten (Enter/F5)". Klicken Sie in der Folgemaske auf "Daten speichern und Kasse registrieren (F12)".

Die Loco-Soft Kassen-ID und die damit verbundene Entwicklung-Leistung stellen wir Ihnen jedoch, wie gewohnt, ohne Mehrkosten zur Verfügung. Andere Kassen-Systeme rufen für diese vorbereitenden Pflicht-Maßnahmen bereits mehrere tausend EUR aus.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die umfangreichen Erweiterungen für den Belegdruck, für die Einbindung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Loco-Soft und für die Export-Möglichkeit Ihrer Kassendaten im "DSFinV-K"-Format stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Lediglich die Kosten für die Bereitstellung der TSE-Technologie müssen wir an Sie weiter berechnen. Diese belaufen sich für eine netzwerkfähige TSE in Loco-Soft auf 439 Euro zzgl. USt. pro Stück. Sämtliche Kosten zur Einbindung der TSE in Loco-Soft sind ebenfalls in diesem Preis enthalten. Je Betriebsstätte (Steuernummer + Standort) ist eine separate TSE vorgeschrieben. Sollten Sie also Mehrbetrieb-Händler sein, fallen diese Kosten je Betrieb an. Eine TSE hat eine Lebensdauer (Zertifikat-Gültigkeit) von maximal 5 Jahren und kann bis zu 20 Mio. Transaktionen speichern. Nach Ablauf des gesetzlich definierten TSE-Zertifikates, muss diese ausgetauscht werden. Eine weitere Nutzung ist in diesem Fall technisch nicht mehr möglich.

Was wird bei einer Kassennachschau geprüft?

Die Kassennachschau über die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFin-VK) wird durch die Finanzbehörden erst bei Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) angefordert. Denn nur mit einer TSE werden die geforderten DSFinVK-Daten in vollem Umfang protokolliert.

Solange Sie keine TSE einsetzen, müssen Ihre Daten zwecks Kassenprüfung in einem maschinell auswertbaren Format zur Verfügung gestellt werden. Verwenden Sie hierzu die GDPdU-Ausgabe in Loco-Soft Pr. 389. GDPdU steht für "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen".

Zusätzlich wird bei einer Kassennachschau Folgendes geprüft:

  • Einhaltung der Belegausgabepflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen
  • Pflichtangaben im Beleg
  • Korrektheit der Belege (z.B. im Bezug auf Umsatz, Umsatzsteuer, Bezahlart etc.)
  • Verfahrensdokumentation des Kassennutzers
  • Prüfung der Zertifikate über die zertifizierte TSE
  • Abgleich zwischen den gemeldeten (siehe auch den Punkt "Wo erhalte ich die notwendigen Informationen für eine Kassensystem-Meldung in ELSTER?") und den tatsächlich vorhandenen Kassensystemen
Wo erhalte ich die notwendigen Informationen für eine Kassensystem-Meldung in ELSTER?

Seit Anfang 2025 sind Sie verpflichtet, Ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme im Rahmen von Erstmeldungen, Korrekturmeldungen (TSE- oder Kassensystem-Tausch) und Außerbetriebnahmen über "Mein ELSTER" zu melden. Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir in Pr. 316 eine entsprechende Funktion ergänzt:

Öffnen Sie die Liste der Kassenkennzeichen und rufen mit "Ändern (F5)" die Vorgaben der zu meldenden Kasse auf. Hier finden Sie die Option "Angaben zum eAs (F12)". Mit einem Klick darauf erhalten Sie alle notwendigen Informationen in übersichtlicher Tabellenform.

Mit „ELSTER aufrufen (F5)“ gelangen Sie zum Login im ELSTER Portal und verzweigen von dort aus direkt zu dem passenden Formular. Klicken Sie auf „Ohne Datenübernahme fortfahren“ und erfassen anschließend die bereitgestellten technischen Daten. Das geht besonders einfach, indem Sie die einzelnen Feld-Inhalte in der Tabelle markieren und mit der Tastenkombination "Strg" + "C" bzw. Rechtsklick und "Kopieren" in die Windows Zwischenablage übernehmen. Mit "Strg" + "V" bzw. Rechtsklick und "Einfügen" fügen Sie den Text an der entsprechenden Stelle im Elster-Formular ein.

Loco-Soft Angaben zum eAs

 

Besonderheit BSI-Zertifizierungs-ID

Bei Eingabe der "BSI-Zertifizierungs-ID" in ELSTER ist eine manuelle Ergänzung Ihrerseits notwendig. Die in der Übersicht angezeigte BSI-Zertifizierungs-ID wird direkt aus der TSE übernommen und enthält keine Jahresangabe. In Elster wird jedoch die Eingabe der ID inklusive Jahr verlangt. Bitte ergänzen Sie die Angabe entsprechend:

Beispiel:
Angabe laut TSE:        BSI-K-TR-0362
Angabe für ELSTER:    BSI-K-TR-0362-2019

Mögliche BSI-Zertifizierungs-ID sind:
BSI-K-TR-0362-2019
BSI-K-TR-0412-2020
BSI-K-TR-0477-2021
BSI-K-TR-0563-2023

Beauftragung einer kostenpflichtigen Unterstützung beim TSE-Tausch

Der Austausch‑Prozess ist in unseren FAQ und den Schnittstellen‑Informationen ausführlich dokumentiert. Er ist so gestaltet, dass Sie den Austausch Ihrer TSE eigenständig durchführen können.

Sollten Sie den Austausch dennoch durch unser Support‑Team vornehmen lassen wollen, bieten wir Ihnen dies als kostenpflichtige Remote‑Dienstleistung an. Diese anfallenden Aufwendungen können leider nicht über die monatliche Loco‑Soft Mietgebühr abgedeckt werden. Daher berechnen wir 99,00 EUR zzgl. MwSt. pro ausgetauschter TSE (zuzüglich dem TSE-Erwerb).

Bitte beachten Sie:Der Austausch der TSE erfolgt per Fernwartung. Damit wir den Vorgang erfolgreich abschließen können, muss während des Austauschs eine Ansprechperson vor Ort anwesend sein, welche die neue TSE am TSE‑Rechner einsteckt. Ohne diese Unterstützung vor Ort kann der Austausch nicht durchgeführt werden.

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