Neue Anforderungen im Kaufrecht ab 01.2022

Zum 01.01.2022 sind in Deutschland die neuen Anforderungen im Kaufrecht in Kraft getreten. Das bedeutet für Autohäuser und Kfz-Betriebe gravierende Änderungen in der Kaufabwicklung. Autohäuser sind verpflichtet ihre Kunden zu informieren wenn ein Fahrzeug von der objektiven Norm abweicht. Dazu zählen beispielsweise reparierte Unfallschäden oder eine verkürzte Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen. Diese Informationen müssen nachweislich vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen und vom Kunden signiert werden. Zudem muss eine erneute Auflistung dem Kaufvertrag beigefügt werden.
Wir haben die notwendigen Änderungen per Online-Update an unsere Anwender bereit gestellt. Weitergehende Informationen für Loco-Soft Anwender sind hier auf unserer Informationsseite zum Kaufrecht zu finden.